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Zahlstellenmeldeverfahren: Hinweise zu den Beiträgen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

 

Der GKV-Spitzenverband hat die grundsätzlichen Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze nach der Anzahl der Kinder erweitert und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft ergänzt.

Mit Stand vom 11. Juli 2023 hat der GKV-Spitzenverband in der vergangenen Woche nun eine ausführliche Version der grundsätzlichen Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze veröffentlicht. Neu hinzugekommen gegenüber der GDV-Information 132002 vom 29.06.2023 sind u.a. Regelungen zu den vom Beitragszuschlag ausgenommenen Personengruppen und den Besonderheiten der Elterneigenschaft.

Das Thema „Verzinsung von zu erstattenden Beiträgen“ ist nach wie vor offen. Dabei geht es um zu hoch erhobene Beiträge, die bis zum Start des elektronischen Abrufverfahrens entstehen können, weil Beitragszahlende ihre Kinder nicht gemeldet bzw. nachgewiesen haben. Der Verband wird den GKV-S hierzu um eine baldige Verfahrensklärung bitten.

2023-07-11_Endfassung_GH_Beitragssatzdifferenzierung_Pflege.pdf (gkv-spitzenverband.de)

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