Die Vorschriften zur Anpassung von Betriebsrenten sind im § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Aus unserem Kundenkreis wurde vermehrt die Frage an uns herangetragen, ob es aus rechtlicher Sicht auch eine negative Rentenanpassung geben könne.
Hintergrund ist das aktuelle Kapitalmarktumfeld und eine hieraus entstehende Deflation (negative Inflation).
In der Literatur ist eine negative Rentenanpassung umstritten. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bisher nicht.
Das von compertis verfasste Merkblatt zu diesem Thema finden Sie hier.
Im Ergebnis empfehlen wir grundsätzlich von einer negativen Rentenanpassung abzusehen.