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BFH-Urteile zum Betriebsausgabenabzug nach § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG beim sog. Kombinationsmodell.

In den nunmehr am 09. April veröffentlichten BFH-Urteilen vom 20. November 2019 (XI R 52/17 sowie XI R 42/18 hatte das Gericht zu entscheiden, in welcher Höhe die Leistungen an einen Pensionsfonds aufgrund der Aulagerung einer Pensionsverpflichtung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG sind. 

Zum Urteil zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell gelangen Sie hier: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=44451zum 

Das Urteil zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim sog. Kombinationsmodell und zum Finanzierungsendalter bei unterschiedlichen Pensionsaltern nach Entgeltumwandlung finden Sie hier: hhttps://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=44457

 

 

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