Der BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse), die mangels Bezugsberechtigten i. S. d. BetrAVG ersatzweise an die Erben ausgezahlt wurde, bei den Erben nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuern sei.
Das vollständige Urteil des BFH finden Sie unter folgendem Link: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=44607