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Gesellschafter-Geschäftsführer als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG (amtl. Leitsatz).

Der BGH hatte zu entscheiden, ob es sich bei einem GGF einer GmbH, der mit einem oder mehreren anderen GGF exakt 50% der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist (als unbedeutenden Geschäftsanteil sieht der BGH einen Anteil von weniger als 10% an), um eine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG handelt, womit er in den persönlichen Anwendungsbereich des BetrAVG fallen und dadurch die Insolvenzsicherung nach §§ 7 ff. BetrAVG durch den PSVaG greifen würde. 

Der BGH hat diese Frage verneint. Minderheits-GGF, die mit einem oder mehreren anderen GGF exakt 50% der Geschäftsanteile halten und selbst nicht nur mit einem unbedeutenden Geschäftsanteil von weniger als 10% an der Gesellschaft beteiligt sind, sind demnach KEINE arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG und fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des BetrAVG. Dies hat zur Folge, dass die Versorgungszusage nicht der Insolvenzsicherung durch den PSVaG nach §§ 7 ff. BetrAVG unterliegt.

Entsprechendes gilt für einen GGF, der alleine einen Anteil von exakt 50% hat. 

Minderheits-GGF mit einem „unbedeutenden Geschäftsanteil“ von weniger als 10% fallen hingegen in den persönlichen Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG und unterliegen somit der Insolvenzsicherung durch den PSVaG.

Der PSVaG hat sein Merkblatt 300/M1 aktualisiert und an die Entscheidung des BGH vom 01. Oktober 2019 angepasst. Sie finden das Merkblatt unter folgendem Link: https://www.psvag.de/fileadmin/doc/merkblaetter/300/300_m_1_insolvenzsicherung_fuer_versorungszusagen_an_mit-_unternehmer.pdf

 

 

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