Das BAG hat in seinem Urteil vom 11.12.2018 83 entschieden, dass eine Altersabstandsklausel bei Ehegatten von 10 Jahren mit einer Kürzung von 5% für jedes darüberhinausgehende Jahr zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellt, diese aber angemessen und damit legitim ist, um das hiermit verbundene finanzielle Risiko des Arbeitgebers zu begrenzen. Damit wird also auch bereits ein Abstand von mehr als 10 Jahren (bisher hatten die beurteilten Fälle meist 15 Jahre) als nicht mehr üblich eingestuft.