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Beiträge zum PSVaG (Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit) steigen

Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) teilt in seiner Presse-Mitteilung vom 02.10.2019 mit, dass der Beitragssatz für 2019 höher ausfallen wird, als im Juli 2019 - nach damaligem Sachstand - in einem Rundschreiben an die Mitglieder prognostiziert worden war.

Zur Jahresmitte hatte der PSVaG einen Beitragssatz von unter 2 ‰ angenommen. Derzeit ist damit zu rechnen, dass der Beitragssatz 2019 deutlich höher sein wird. Er könnte zwischen 3,0 ‰ und 3,5 ‰ liegen. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz des PSVaG beträgt 2,7 ‰.

Grund für die Änderung der Prognose sind mehrere große Insolvenzen in den letzten Monaten. Diese werden nach derzeitigem Kenntnisstand zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen, als dies noch Mitte des Jahres zu erwarten war.

Aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens (Umlageverfahren) wirkt sich das Schadenvolumen direkt auf den Beitragssatz aus.

Der endgültige Beitragssatz wird Anfang November 2019 festgesetzt.

Der PSVaG ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bunderespublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.psvag.de/fileadmin/doc/220/pressemitteilungen/pm_beitragssatz_2019_psvag.pdf

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