Das Kabinett hat am 18.9.2024 den Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz / BRSG II) beschlossen, damit geht das Gesetzgebungsverfahren seinen weiteren Gang.
Wesentliche Änderung im Entwurf ist, dass Opting-Out per Betriebsvereinbarung jetzt deutlich erschwert wurde (§ 20 Abs. 3 BetrAVG-E). Nachdem der Referentenentwurf noch vorsah, dass Opting-Out auch „ohne tarifliche Grundlage“ umgesetzt werden kann, soll dies nach dem aktuellen Regierungsentwurf jetzt nur noch möglich sein, wenn Entgeltansprüche nicht und auch nicht üblicherweise in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelt sind. Das schränkt das Opting-Out per Betriebsvereinbarung in der Praxis wieder sehr stark ein.
Neu in den Entwurf hinzugefügt wurde der Auftrag an das BMAS im Jahr 2028 zu evaluieren, ob die neuen Weichenstellungen des BRSG II für den gewünschten Effekt bei der Verbreitung der bAV gesorgt haben.