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Auszahlung einer Kapitalleistung in Raten

Auf dem aba-Forum Steuerrecht am 26.03.2019 in Mannheim hat Herr Haack vom Bundeszentralamt für Steuern ausgeführt, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung bei Auszahlung einer Kapitalleistung in Raten die Verpflichtung mit Eintritt des Versorgungsfalles ihren rechtlichen Charakter nicht verändert und es bei einer betrieblichen Altersversorgung bleibt (Indiz: weiterhin Insolvenzsicherung über PSV). Die Auszahlung des Versorgungskapitals in Form von verzinslichen Raten nach Eintritt des Versorgungsfalles sei damit wie folgt zu bewerten:

  • gem. § 6a EStG (lex specialis)
  • ohne Biometrie, wenn (unbedingte) Auszahlung an gesetzliche Erben (Vererblichkeit für § 6a EStG unschädlich; BMF-Schr. v. 18.09.2017, Tz. 11)
  • Aufzinsung lt. vertraglicher Regelung (z.B. 0,9%)
  • Abzinsung mit 6%
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