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25.06.2026

Zeitwertkonten, ein Königsweg nach der Rentenreform?

Die am 23.06.2026 veröffentlichten Empfehlungen der Rentenkommission sehen neben der Erhöhung der Lebensarbeitszeit und der Abschläge für den vorzeitigen Rentenbezug auch den, von vielen noch nicht so in den Fokus genommenen, Wegfall des Blockmodells der Altersteilzeit (ATZ) vor. Das ATZ-Blockmodell wird, auch nach dem Auslaufen der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2019, immer noch von vielen Unternehmen als bevorzugter Lösungsweg für die vorzeitige Freistellung von Mitarbeitenden vor dem Ruhestand genutzt.

Durch den möglichen zukünftigen Wegfall des Blockmodells werden Zeitwertkonten nochmals in ihrer Attraktivität gestärkt. So kann durch die Kombination eines ATZ-Gleichverteilungsmodells mit einem zuvor angesparten Zeitwertkonto eine weiterhin attraktive Lösung als Ersatz für den möglichen Wegfall des ATZ-Blockmodells geschaffen werden. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren die Flexibilität für den Übergang in den Ruhestand zusätzlich gesetzlich gestärkt.

Seit Anfang 2023 darf bei Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente unbegrenzt hinzuverdient werden. Das Einkommen wird nicht mehr auf die Rente angerechnet. Diese Regelung gilt für Voll- und Teilrenten.

Darüber hinaus wurde mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz seit dem 22. Januar 2026 ermöglicht, dass Beschäftigte ihr angespartes Wertguthaben weiter nutzen können, auch wenn sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen – und zwar bis zum Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze.

Vor diesem Hintergrund bieten die Zeitwertkonten nach den bereits erfolgten Reformen einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand unter Nutzung verschiedener Entgeltkomponenten an. Dies ermöglicht es den Unternehmen und den Mitarbeitenden einen möglichen Wegfall des ATZ-Blockmodells über andere Lösungswege zu kompensieren.

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