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Rentenpaket und Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) im Bundestag verabschiedet
In der Sitzung vom 5.12.2025 hat der Bundestag das intensiv diskutierte Rentenpaket und damit auch das BRSG II beschlossen.
Die folgenden relevanten Änderungen wurden noch mit aufgenommen:
- Arbeitgeber können Anwartschaften ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistungen bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1,5 vom Hundert, bei Kapitalleistungen achtzehn Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuchs nicht übersteigt.
-> Auf Grundlager der SV-Rechengrößen 2026 erhöht sich das Abfindungsvolumen damit auf 59,33 EUR (für Renten) bzw. 7.119 EUR (für Kapital).
- Neu aufgenommen wurde eine detaillierte Evaluierung mit dem Fokus auf die Verbreitung der Sozialpartnermodelle.
-> In wie weit die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch die vorgesehene Öffnung von Sozialpartnermodellen gestiegen ist, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits in 2027 untersuchen.
Sofern sich die Zahl der teilnehmenden Beschäftigten bis dahin nicht verdoppelt hat, muss die Bundesregierung bis zum 31. März 2028 den gesetzlichen Körperschaften Maßnahmen vorschlagen, damit allen Unternehmen und deren Beschäftigten ein Zugang zu einem Sozialpartnermodell ermöglicht wird.